Führerscheinklasse: L, T

Hier bekommt ihr alle wichtigen Informationen zu den „Zugmaschinen“-Klassen.
Solltet ihr dazu weitere oder detailliertere Fragen haben, könnt ihr diese immer gerne während unseres Theorieunterrichts stellen oder unser Kontaktformular auf unserer Internetseite nutzen.

Klasse L

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Zugmaschinen:
         ▪︎ für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
         ▪︎ bbH* über 40 km/h
         ▪︎ mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
         und -Futtermischwagen, Stapler
         und andere Flurförderzeuge

         ▪︎ bbH* über 25 km/h
         ▪︎ auch mit Anhänger
Klasse L

  • Theorieunterricht:
         ▪︎ 12x Doppelstunden Grundausbildung
         ▪︎ 2x Doppelstunden Zusatzausbildung
  • Praxisstunden:
         ▪︎ keine praktischen Fahrstunden
  • Benötige Unterlagen für den Führerscheinantrag
         ▪︎ Passbild
         ▪︎ Sehtest
         ▪︎ Erste-Hilfe-Kurs
         ▪︎ Ausweis

Klasse T

Klasse T

  • Theorieunterricht:
         ▪︎ 12x Doppelstunden Grundausbildung
         ▪︎ 6x Doppelstunden Zusatzausbildung
  • Praxisstunden:
         ▪︎ Grundausbildung
  • Benötige Unterlagen für den Führerscheinantrag
         ▪︎ Passbild
         ▪︎ Sehtest
         ▪︎ Erste-Hilfe-Kurs
         ▪︎ Ausweis
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Einschluss:
         Führerscheinklasse L und AM
  • Zugmaschinen:
         ▪︎ für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
         ▪︎ Fahrer über 18 Jahren: bbH* über 60 km/h
         ▪︎ Fahrer unter 18 Jahren: bbH* über 40 km/h
         ▪︎ auch mit Anhänger
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder
         selbstfahrende Futtermischwagen

         ▪︎ für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
         ▪︎ bbH* über 40 km/h
         ▪︎ auch mit Anhänger

* bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit