Führerscheinklasse: L, T
Hier bekommt ihr alle wichtigen Informationen zu den „Zugmaschinen“-Klassen.
Solltet ihr dazu weitere oder detailliertere Fragen haben, könnt ihr diese immer gerne während unseres Theorieunterrichts stellen oder unser Kontaktformular auf unserer Internetseite nutzen.
Klasse L
- Mindestalter 16 Jahre
- Zugmaschinen:
▪︎ für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
▪︎ bbH* über 40 km/h
▪︎ mit Anhänger darf max. 25 km/h gefahren werden - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
und -Futtermischwagen, Stapler
und andere Flurförderzeuge
▪︎ bbH* über 25 km/h
▪︎ auch mit Anhänger
- Theorieunterricht:
▪︎ 12x Doppelstunden Grundausbildung
▪︎ 2x Doppelstunden Zusatzausbildung - Praxisstunden:
▪︎ keine praktischen Fahrstunden - Benötige Unterlagen für den Führerscheinantrag
▪︎ Passbild
▪︎ Sehtest
▪︎ Erste-Hilfe-Kurs
▪︎ Ausweis
Klasse T
- Theorieunterricht:
▪︎ 12x Doppelstunden Grundausbildung
▪︎ 6x Doppelstunden Zusatzausbildung - Praxisstunden:
▪︎ Grundausbildung - Benötige Unterlagen für den Führerscheinantrag
▪︎ Passbild
▪︎ Sehtest
▪︎ Erste-Hilfe-Kurs
▪︎ Ausweis
- Mindestalter 16 Jahre
- Einschluss:
Führerscheinklasse L und AM - Zugmaschinen:
▪︎ für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
▪︎ Fahrer über 18 Jahren: bbH* über 60 km/h
▪︎ Fahrer unter 18 Jahren: bbH* über 40 km/h
▪︎ auch mit Anhänger - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder
selbstfahrende Futtermischwagen
▪︎ für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
▪︎ bbH* über 40 km/h
▪︎ auch mit Anhänger
* bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit