Führerscheinklasse: C1, C1E, C, CE

Hier bekommt ihr alle wichtigen Informationen zu den „LKW“-Klassen.
Solltet ihr dazu weitere oder detailliertere Fragen haben, könnt ihr diese immer gerne während unseres Theorieunterrichts stellen oder unser Kontaktformular auf unserer Internetseite nutzen.

Klasse C1

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Vorbesitz:
         ▪︎ Führerscheinklasse B erforderlich
  • Befristung:
         ▪︎ bis zur Vollendung von 50. Jahren
         ▪︎ nach Vollendung von 45. Jahren: für 5 Jahre
         ▪︎ Verlängerung um 5 Jahre durch Eignungsnachweis
            nach Gesundheitszustand und Sehvermögen
  • Führung eines KFZ mit einem zugelassenem
         Gesamtgewicht von über 3500kg bis max. 7500kg.
  • Max. 8 Personen + Fahrer
  • Anhänger mit zugelassenem Gesamtgewicht
         von max. 750kg erlaubt.
Klasse C1

  • Theorieunterricht:
         ▪︎ 6x Doppelstunden Grundausbildung
         ▪︎ 6x Doppelstunden Zusatzausbildung
         ▪︎ Bei Vorbesitz D1 oder D:
            2x Doppelstunden Zusatzausbildung
  • Praxisstunden:
         ▪︎ Grundausbildung
         ▪︎ Überlandfahrt (abhängig von Kombi. C1 zu C1E):
            Gesamtstunden zwischen 1 bis 4
         ▪︎ Autobahnfahrt (abhängig von Kombi. C1 zu C1E):
            Gesamtstunden zwischen 1 bis 2
         ▪︎ Beleuchtungsfahrt (abhängig von Kombi. C1 zu C1E):
            Gesamtstunden zwischen 0 bis 2
  • Benötige Unterlagen für den Führerscheinantrag:
         ▪︎ Passbild
         ▪︎ Sehtest
         ▪︎ Augenärztliches Gutachten
         ▪︎ Ärztliches Attest / Gutachten
         ▪︎ Erste-Hilfe-Kurs
         ▪︎ Ausweis

Klasse C1E

Klasse C1E

  • Theorieunterricht:
         ▪︎ keine Theorieausbildung notwendig
  • Praxisstunden:
         ▪︎ Grundausbildung
         ▪︎ Überlandfahrt (abhängig von Kombi. C1 zu C1E):
            Gesamtstunden zwischen 1 bis 4
         ▪︎ Autobahnfahrt (abhängig von Kombi. C1 zu C1E):
            Gesamtstunden zwischen 1 bis 2
         ▪︎ Beleuchtungsfahrt (abhängig von Kombi. C1 zu C1E):
            Gesamtstunden zwischen 0 bis 3
  • Benötige Unterlagen für den Führerscheinantrag:
         ▪︎ Passbild
         ▪︎ Sehtest
         ▪︎ Augenärztliches Gutachten
         ▪︎ Ärztliches Attest / Gutachten
         ▪︎ Erste-Hilfe-Kurs
         ▪︎ Ausweis
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Vorbesitz:
         ▪︎ Führerscheinklasse C1 erforderlich
  • Befristung:
         ▪︎ bis zur Vollendung von 50. Jahren
         ▪︎ nach Vollendung von 45. Jahren: für 5 Jahre
         ▪︎ Verlängerung um 5 Jahre durch Eignungsnachweis
            nach Gesundheitszustand und Sehvermögen
  • Kraftfahrzeuge der Klasse C1
         mit Anhänger oder Sattelanhänger

         ▪︎ Anhänger mit zugelassenem Gesamt-
            gewicht von über 750kg.
         ▪︎ Zugelassenes Gesamtgewicht der Fahrzeug-
            kombination von max. 12000kg erlaubt.
  • Kraftfahrzeuge der Klasse B
         mit Anhänger oder Sattelanhänger

         ▪︎ Anhänger mit zugelassenem Gesamt-
            gewicht von über 3500kg.
         ▪︎ Zugelassenes Gesamtgewicht der Fahrzeug-
            kombination von max. 12000kg erlaubt.

Klasse C

  • Mindestalter:
         ▪︎ 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation
            sowie für Personen während oder nach
            einer „spezifischen Berufsausbildung“.
         ▪︎ 21 Jahre beim Direkterwerb
  • Vorbesitz:
         ▪︎ Führerscheinklasse B erforderlich
  • Einschluss:
         ▪︎ Führerscheinklasse C1
  • Führung eines KFZ mit einem zugelassenem
         Gesamtgewicht von über 3500kg.
  • Max. 8 Personen + Fahrer
  • Anhänger mit zugelassenem Gesamtgewicht
         von max. 750kg erlaubt.
Klasse C

  • Theorieunterricht:
         ▪︎ 6x Doppelstunden Grundausbildung
         ▪︎ 10x Doppelstunden Zusatzausbildung
         ▪︎ Bei Vorbesitz C1 oder D1:
            4x Doppelstunden Zusatzausbildung

         ▪︎ bei Vorbesitz D:
            2x Doppelstunden Zusatzausbildung
  • Praxisstunden:
         ▪︎ Grundausbildung
         ▪︎ Überlandfahrt (abhängig von Kombi. C zu CE):
            Gesamtstunden zwischen 3 bis 8
         ▪︎ Autobahnfahrt (abhängig von Kombi. C zu CE):
            Gesamtstunden zwischen 1 bis 3
         ▪︎ Beleuchtungsfahrt (abhängig von Kombi. C zu CE):
            Gesamtstunden zwischen 1 bis 3
  • Benötige Unterlagen für den Führerscheinantrag:
         ▪︎ Passbild
         ▪︎ Sehtest
         ▪︎ Augenärztliches Gutachten
         ▪︎ Ärztliches Attest / Gutachten
         ▪︎ Erste-Hilfe-Kurs
         ▪︎ Ausweis

Klasse CE

Klasse CE

  • Theorieunterricht:
         ▪︎ 6x Doppelstunden Grundausbildung
         ▪︎ 6x Doppelstunden Zusatzausbildung
         ▪︎ Bei Vorbesitz D1 oder D:
            2x Doppelstunden Zusatzausbildung
  • Praxisstunden:
         ▪︎ Grundausbildung
         ▪︎ Überlandfahrt (abhängig von Kombi. C zu CE):
            Gesamtstunden zwischen 3 bis 8
         ▪︎ Autobahnfahrt (abhängig von Kombi. C zu CE):
            Gesamtstunden zwischen 1 bis 3
         ▪︎ Beleuchtungsfahrt (abhängig von Kombi. C zu CE):
            Gesamtstunden zwischen 0 bis 3
  • Benötige Unterlagen für den Führerscheinantrag:
         ▪︎ Passbild
         ▪︎ Sehtest
         ▪︎ Augenärztliches Gutachten
         ▪︎ Ärztliches Attest / Gutachten
         ▪︎ Erste-Hilfe-Kurs
         ▪︎ Ausweis
  • Mindestalter:
         ▪︎ 18 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation
            sowie für Personen während oder nach
            einer „spezifischen Berufsausbildung“.
         ▪︎ 21 Jahre beim Direkterwerb
  • Vorbesitz:
         ▪︎ Führerscheinklasse C erforderlich
  • Einschluss:
         ▪︎ Führerscheinklasse BE, C1E, T sowie
            D1E bei Vorbesitz D1 und
            DE bei Vorbesitz D.
  • Kraftfahrzeuge der Klasse C
         mit Anhänger oder Sattelanhänger

         ▪︎ Anhänger mit zugelassenem Gesamt-
            gewicht von über 750kg.