Führerscheinklasse: AM, A1, A2, A, Mofa

Hier bekommt ihr alle wichtigen Informationen zu den „Zweirad“-Klassen.
Solltet ihr dazu weitere oder detailliertere Fragen haben, könnt ihr diese immer gerne während unseres Theorieunterrichts stellen oder unser Kontaktformular auf unserer Internetseite nutzen.

Klasse AM

  • Mindestalter 16 Jahre
  • Zweirädrige Kleinkrafträder:
         ▪︎ bbH* von max. 45 km/h
         ▪︎ Hubraum von max. 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
         ▪︎ Leistung max. 4 kW bei Elektromotor
  • Dreirädrige Kleinkrafträder:
         ▪︎ bbH* von max. 45 km/h
         ▪︎ Hubraum von max. 50 cm³ (Fremdzündung)
         ▪︎ Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge:
         ▪︎ bbH* von max. 45 km/h
         ▪︎ Hubraum von max. 50 cm³ (Fremdzündung)
         ▪︎ Leistung max. 4 kW bei Diesel-/Elektromotor
         ▪︎ Leermasse von max. 350kg
Klasse AM

  • Theorieunterricht:
         ▪︎ 12x Doppelstunden Grundausbildung
         ▪︎ 2x Doppelstunden Zusatzausbildung
  • Praxisstunden:
         ▪︎ Grundausbildung
  • Benötige Unterlagen für den Führerscheinantrag:
         ▪︎ Passbild
         ▪︎ Sehtest
         ▪︎ Erste-Hilfe-Kurs
         ▪︎ Ausweis

Klasse A1

Klasse A1

  • Theorieunterricht:
         ▪︎ 12x Doppelstunden Grundausbildung
         ▪︎ 4x Doppelstunden Zusatzausbildung
  • Praxisstunden:
         ▪︎ Grundausbildung
         ▪︎ 5x Überlandfahrt
         ▪︎ 4x Autobahnfahrt
         ▪︎ 3x Beleuchtungsfahrt
  • Benötige Unterlagen für den Führerscheinantrag:
         ▪︎ Passbild
         ▪︎ Sehtest
         ▪︎ Erste-Hilfe-Kurs
         ▪︎ Ausweis
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Einschluss:
         ▪︎ Führerscheinklasse AM
  • Krafträder:
         ▪︎ Hubraum max. 125 cm³
         ▪︎ Leistung max. 11 kW
         ▪︎ Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
         symmetrisch angeordneten Rädern:

         ▪︎ Hubraum über 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
         oder
         ▪︎ bbH* über 45 km/h
         ▪︎ Leistung max. 15 kW

Klasse A2

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Einschluss:
         ▪︎ Führerscheinklasse AM und A1
  • Krafträder:
         ▪︎ Leistung max. 35 kW
         ▪︎ Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
  • Keine Theorieprüfung erforderlich beim Aufstieg
         von „A1“ auf „A2“ (mind. zweijähriger Vorbesitz „A1“)
         – praktische Prüfung muss sein.
Klasse A2

  • Theorieunterricht:
         ▪︎ 12x Doppelstunden Grundausbildung (Erst­er­werb)
         ▪︎ 6x Doppelstunden Grundausbildung (Erweiterung)
         ▪︎ 4x Doppelstunden Zusatzausbildung
         ▪︎ nicht notwendig beim Aufstieg von „A1“ zu „A2“
  • Praxisstunden:
         ▪︎ Grundausbildung
         ▪︎ 5x Überlandfahrt
         ▪︎ 4x Autobahnfahrt
         ▪︎ 3x Beleuchtungsfahrt
         ▪︎ beim Aufstieg von „A1“ zu „A2“ mindestens
           2x Übungsstunden

         ▪︎ bei weniger als 2 Jahren Vorbesitz von A1:
           3x Überland-, 2x Autobahn-, 1x Beleuchtungsfahrt
  • Benötige Unterlagen für den Führerscheinantrag:
         ▪︎ Passbild
         ▪︎ Sehtest
         ▪︎ Erste-Hilfe-Kurs
         ▪︎ Ausweis

Klasse A

Klasse A

  • Theorieunterricht:
         ▪︎ 12x Doppelstunden Grundausbildung (Erst­er­werb)
         ▪︎ 6x Doppelstunden Grundausbildung (Erweiterung)
         ▪︎ 4x Doppelstunden Zusatzausbildung
         ▪︎ nicht notwendig beim Aufstieg von „A2“ zu „A“
  • Praxisstunden:
         ▪︎ Grundausbildung
         ▪︎ 5x Überlandfahrt
         ▪︎ 4x Autobahnfahrt
         ▪︎ 3x Beleuchtungsfahrt
         ▪︎ beim Aufstieg von „A2“ zu „A“ mindestens
           2x Übungsstunden

         ▪︎ bei weniger als 2 Jahren Vorbesitz von A2:
           3x Überland-, 2x Autobahn-, 1x Beleuchtungsfahrt

         ▪︎ von „A1“ auf „A“ (Mindestalter 24 Jahre):
           3x Überland-, 2x Autobahn-, 1x Beleuchtungsfahrt
  • Benötige Unterlagen für den Führerscheinantrag:
         ▪︎ Passbild
         ▪︎ Sehtest
         ▪︎ Erste-Hilfe-Kurs
         ▪︎ Ausweis
  • Mindestalter:
         ▪︎ 20 Jahre bei Aufstieg von „A2“ auf „A“
         ▪︎ 21 Jahre wenn nur „Trikes“ gefahren werden
         ▪︎ 24 Jahre beim Direkterwerb
  • Einschluss:
         ▪︎ Führerscheinklasse AM, A1 und A2
  • Krafträder:
         ▪︎ Hubraum über 50 cm³
         oder
         ▪︎ bbH* über 45 km/h
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
         ▪︎ Leistung über 15 kW
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
         symmetrisch angeordneten Rädern:

         ▪︎ Hubraum über 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
         oder
         ▪︎ bbH* über 45 km/h
         ▪︎ Leistung über 15 kW
  • Keine Theorieprüfung erforderlich beim Aufstieg
         von „A2“ auf „A“ (mind. zweijähriger Vorbesitz „A2“)
         – praktische Prüfung muss sein.

Mofa Prüfbescheinigung

  • Mindestalter 15 Jahre
  • Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor
  • Zweirädrige Kleinkrafträder:
         ▪︎ bbH* von max. 25 km/h
         ▪︎ Hubraum von max. 50 cm³ (Verbrennungsmotor)
            oder Elektromotor
Mofa Prüfbescheinigung

  • Theorieunterricht:
         ▪︎ 6x Doppelstunden Grundausbildung
  • Praxisstunden:
         ▪︎ 1x Doppelstunde Grundausbildung
  • Benötige Unterlagen für den Führerscheinantrag
         ▪︎ Passbild
         ▪︎ Ausweis

* bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit